GEBÜHREN
Kinderkrippe/alters-gemischte Gruppe für unter 3 Jahre 			    4 – 5 Stunden   5 – 6 Stunden  6 – 7 Stunden  7 – 8 Stunden  8 – 9 Stunden	   	 135 €  157 €  179 €  201 €  233 €	   Kindergarten  (Kindergartenbeiträge werden bis  100€ übernommen)    4 – 5 Stunden  5 – 6 Stunden  6 – 7 Stunden  7 – 8 Stunden  8 – 9 Stunden 100 €  111 €  122 €  133 €  144 €
Falls ein Kind aus triftigen Gründen von der Einrichtung abgemeldet wird, muss dies ein Monat vorher der Leitung schriftlich mitgeteilt werden. In den Sommermonaten Juni und Juli wird keine Abmeldungen mehr angenommen, d.h. der Elternbeitrag ist für diese Monate weiter zu zahlen, auch wenn das Kind die Einrichtung nicht mehr besucht. Notwendig werdende Änderungen an den Buchungszeiten können mit einer Frist von 3 Monaten vorgenommen werden. Ausnahmefälle, wie der Antritt einer neuen Arbeitsstelle sind möglich.
Kita-St.Elisabeth- Pleystein
Weiterhin gilt im Kindergarten: Der Zuschuss durch den Freistaat Bayern beträgt aktuell 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Dementsprechend reduzieren sich die zu zahlenden Beiträge um diesen Betrag. Auch für die U-3-Kinder kann ein Zuschuss über das bayerische Krippengeld in Anspruch genommen werden. Dieser ist jedoch einkommensabhängig und muss von den Familien eigenverantwortlich online beantragt werden. Der jeweilige Elternbeitrag wird 12x im Jahr erhoben (Sept.-Aug.)
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Kinderkrippe/alters-gemischte Gruppe für unter 3 Jahre 			    4 – 5 Stunden   5 – 6 Stunden  6 – 7 Stunden  7 – 8 Stunden  8 – 9 Stunden	   	 135 €  157 €  179 €  201 €  233 €	   Kindergarten  (Kindergartenbeiträge werden bis  100€ übernommen)    4 – 5 Stunden  5 – 6 Stunden  6 – 7 Stunden  7 – 8 Stunden  8 – 9 Stunden 100 €  111 €  122 €  133 €  144 €
Falls ein Kind aus triftigen Gründen von der Einrichtung abgemeldet wird, muss dies ein Monat vorher der Leitung schriftlich mitgeteilt werden. In den Sommermonaten Juni und Juli wird keine Abmeldungen mehr angenommen, d.h. der Elternbeitrag ist für diese Monate weiter zu zahlen, auch wenn das Kind die Einrichtung nicht mehr besucht. Notwendig werdende Änderungen an den Buchungszeiten können mit einer Frist von 3 Monaten vorgenommen werden. Ausnahmefälle, wie der Antritt einer neuen Arbeitsstelle sind möglich.
Kita-St.Elisabeth-Pleystein
Kindergartenbeiträge werden bis 100€ übernommen.
Weiterhin gilt im Kindergarten: Der Zuschuss durch den Freistaat Bayern beträgt aktuell 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Dementsprechend reduzieren sich die zu zahlenden Beiträge um diesen Betrag. Auch für die U-3-Kinder kann ein Zuschuss über das bayerische Krippengeld in Anspruch genommen werden. Dieser ist jedoch einkommensabhängig und muss von den Familien eigenverantwortlich online beantragt werden. Der jeweilige Elternbeitrag wird 12x im Jahr erhoben (Sept.-Aug.)