GEBÜHREN
Falls ein Kind aus triftigen Gründen von der Einrichtung abgemeldet
wird, muss dies ein Monat vorher der Leitung schriftlich mitgeteilt
werden. In den Sommermonaten Juni und Juli wird keine
Abmeldungen mehr angenommen, d.h. der Elternbeitrag ist für diese
Monate weiter zu zahlen, auch wenn das Kind die Einrichtung nicht
mehr besucht.
Notwendig werdende Änderungen an den Buchungszeiten können mit
einer Frist von 3 Monaten vorgenommen werden. Ausnahmefälle, wie
der Antritt einer neuen Arbeitsstelle sind möglich.
Kita-St.Elisabeth-Pleystein
Kindergartenbeiträge werden
bis 100€ übernommen.
Weiterhin gilt im Kindergarten: Der Zuschuss durch den Freistaat Bayern
beträgt aktuell 100 Euro
pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in
dem das Kind das dritte
Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. Dementsprechend
reduzieren sich die zu
zahlenden Beiträge um diesen Betrag.
Auch für die U-3-Kinder kann ein Zuschuss über das bayerische
Krippengeld in Anspruch
genommen werden. Dieser ist jedoch einkommensabhängig und muss
von den Familien
eigenverantwortlich online beantragt werden.
Der jeweilige Elternbeitrag wird 12x im Jahr erhoben (Sept.-Aug.)